Hierbei handelt es sich um recht interessante Änderungen, meist zum Vorteil des Bankkunden. Zum Beispiel ändert sich die Haftungsgrenze bei Missbrauch von Bank- und Kreditkarten sowie beim Online-Banking. Denn hier musste der Kunde, sofern er nicht grob fahrlässig oder unter Vorsatz gehandelt hatte, 150 Euro bezahlen. Ab Januar 2018 sinkt diese Haftungsgrenze auf 50 Euro bis zur Sperrung.
Eine weitere Änderung ist das Blocken von Zahlungen beispielsweise beim Leihen eines Wagens bei Autovermietungen oder bei Hotelbuchungen. Im nächsten Jahr müssen Karteninhaber den geblockten Zahlungen zustimmen, erst dann darf die Bank den Betrag sperren.
Auch Transaktionen mit Drittanbietern werden vereinfacht. Will heißen, dass Bankkunden die Möglichkeit haben Dritte über Apps oder ähnlichem zum Abruf von Kontoinformationen oder zur Durchführung von Zahlungen zu befähigen. Drittanbieter, welche der Bankenaufsicht unterliegen und somit als Dienstleister gesetzlich anerkannt sind, dürfen dann auch PIN und TAN der Bankkunden abfragen.